VORSORGE

Den Um­fang und die Ein­zel­hei­ten legen Sie selbst fest

 

 

Dem Unaus­weich­lichen auszu­weichen und das Unab­wend­bare abzu­wenden hieße, das abfallende Blatt wieder an den Baum zu nageln.

(Margot Bickel)





Die Tatsache, dass der Tod ein Bestandteil des Lebens ist und wir alle früher oder später sterben, ist uns allen bewusst.


Übernehmen Sie deshalb schon heute Verantwortung für sich selbst - Sie ent­las­ten dabei Angehörige, klären Situationen, die eventuell zu Unstimmigkeiten führen könnten, schon von vorneherein, und regeln das Ende Ihres eigenen Lebens selbstbestimmt.


Den Umfang und die Einzelheiten legen Sie natürlich selbst fest - wir nehmen uns gerne Zeit und beraten Sie in einem offenen persönlichen Gespräch.




 





Vorsorge­vertrag

Ein Bestattungs­vorsorge­vertrag wird noch zu Lebzeiten ab­ge­schlossen und regelt die Einzel­heiten der eigenen Be­stat­tung indivi­duell und verbind­lich. Hier können Sie bei­spiels­weise fest­legen, ob Sie eine Erd- oder Feuer­bestat­tung wünschen, wie die Trauer­feier gestaltet werden soll und auf welchem Friedhof Sie gerne beerdigt werden möchten. Dieser Vertrag stellt oft eine große Erleich­terung für Ange­hörige und die Familie dar und ist daher sehr em­pfehlens­wert. Er wird in der Regel bei Ihrem Bestatter geschlossen.

 

Voll­­machten und Ver­­fügungen

Vollmachten und Verfügungen sind wichtige Instrumente, die Ihnen im Zweifelsfall einen ruhigen Lebensabend und ein gutes Gefühl garantieren können - auch wenn Sie durch gesundheitliche Gründe nicht mehr in der Lage sein sollten, wichtige Entscheidungen alleine zu treffen. Trotz­dem sollten vor allem Vollmachten, die Finanzen und medi­zinische Ent­schei­dungen betreffen, mit Vorsicht und Bedacht nur an besondere Vertrauens­personen vergeben werden. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an uns, wir beraten Sie ausführlich und kompetent.

 

Sterbe­­geld­­versiche­rung

Eine Sterbegeldversicherung ist in erster Linie dazu da, An­ge­hörige in Bezug auf Beerdigungs- und Bestattungs­kosten finan­ziell zu entlasten. Sie wird mit einer relativ nied­rigen Versiche­rungs­summe abgeschlossen und dient primär der Abdeckung aller Kosten, die durch den Sterbe­fall und die Bestat­tung entstehen. Versicherte ohne Ange­hö­rige können so zudem gewährleisten, dass sie würdevoll und nach eigenen Vorstellungen beerdigt werden.


 
 
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